Informationen zur aktuellen GigabitRL zum flächendeckenden FTTB-Ausbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Gruber vom Vermessungsamt. Er wurde eingeladen, um den Gemeinderat und interessierte Bürger über die neue Gigabit-Richtlinie zu informieren.

Herr Gruber erläutert:
Die Strategie der bayerischen Breitbandförderung ist die schrittweise Verdichtung des Glasfasernetzes. Er erläutert die einzelnen Verfahrensschritte mit Projektbeschreibung.
Herr Gruber informiert über den derzeitigen Stand in Walkertshofen.

Die aktuelle Bandbreite in Mbit/s sind unter 20 – 200 Mbit/s im Download. Die Festlegung der Erschließungsgebiete mit Markterkundung ist der 1. Verfahrensschritt (dazu wird ein Auszug aus dem Lageplan mit den Anschlusspunkten von privat und gewerblich gezeigt).

Gefördert werden die Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder (als „Betreibermodell“) Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von kommunalen passiven Breitbandinfrastrukturen abzgl. der Pachteinnahmen über 7 Jahre.  

Der Zweck der Förderung („Zielbandbreiten“) ist mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 5.000,00 € (entspricht 90 % der Förderung für Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf, mit mind. 10 % Eigenanteil der Gemeinde) im ländlichen Raum bis höchstens 14.000,00 € pro Anschluss. Es erfolgt eine Unterteilung in „NGA-Flecken“. Weißer Fleck – kein NGA-Netz, grauer Fleck – ein NGA-Netz und schwarzer Fleck – mindestens zwei NGA Netze. Die Förderfähigkeit wird anschließend geprüft und ein Prüfschema erstellt. Eine maximale Förderung ist je Gemeinde in Höhe von 6 Mio. € von Gemeinden im ländlichen Raum möglich.

Herr Gruber informiert weiter über die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit von mindestens zwei benachbarten Gemeinden. Diese setzen dann ein gemeinsames Förderprojekt um und führen ein gemeinsames Auswahlverfahren für dieses Projekt durch. Dadurch erhöht sich der individuelle Förderhöchstbetrag um bis zu 50.000,00 €. Dieser Bonus steht jeder Gemeinde einmal zu Verfügung.

Herr Gruber teilt die Laufzeit bis 2025 mit. Letztmöglicher Tag der Antragstellung ist der 30. September 2025.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat kommt eine Frage zum Betreibermodell. Herr Gruber beantwortet, dass eine Verpachtung für längstens 7 Jahre möglich ist. Teilbereiche wie z. B. Ebrach, Schweizerhof könnten in Eigenregie verlegt werden. Es ist aber schwierig einen Netzbetreiber für evtl. nur 5 – 6 Anschlüsse zu finden. Ein solches Konzept müsste mit einem Planer besprochen werden.

Die Vorsitzende erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise. Als Einstieg in die GigabitRL ist die Adressliste des ADBV-Augsburg einzuholen. Die Liste stellt die Grundlage für das Verfahren dar und muss vor der durchzuführenden Markterkundung geprüft werden und nach der Markterkundung mit den Ergebnissen der Netzbetreiber aktualisiert werden. Die Markterkundung wurde lt. 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl durchgeführt. Die Auswertung liegt noch nicht vor. Der Förderantrag muss bis zum 30.09.2020 bei der Regierung von Schwaben gestellt sein.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen beschließt die Teilnahme an der Bayerischen Gigabit-Richtlinie.
Die Gemeinde Walkertshofen hat bis 2025 Zeit in die Planung einzusteigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende verabschiedet Herrn Gruber um 20.10 Uhr. Sie bedankt sich für die Präsentation.

Datenstand vom 10.08.2020 10:35 Uhr