Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern, Fl.-Nrn. 215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 28.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von zwei Doppelhäusern

Fl.-Nrn.:                        215/34, 215/35, Gemarkung Walkertshofen

Die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern (II+D-Bauweise) wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2020 behandelt. Nach Ablehnung des Vorhabens durch den Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2020 eine zweite Bebauungsvariante mit Gebäuden in I+D-Bauweise vorgestellt, das gemeindliche Einvernehmen zur Planung und den beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nicht in Aussicht gestellt.

Die erste Variante (II+D) wurde zwischenzeitlich nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister wieder aufgegriffen, die Gebäude wurden nun beide traufständig zur südlichen Straße orientiert.

Die Bauvorhaben befinden sich auf zwei benachbarten Grundstücken im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Beide Grundstücke liegen ca. 1,0 bis 2,0 m oberhalb der südlich angrenzenden Straße.

Gemäß den Festsetzungen ist für den maßgeblichen Planbereich eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern in I+D-Bauweise (Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze, wobei das zweite Vollgeschoss innerhalb des Dachraumes liegen muss) und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 38 - 43° zulässig. Als Dacheindeckung ist eine rote Ziegeleindeckung festgesetzt, die in der Planzeichnung eingetragene Hauptfirstrichtung kann ausnahmsweise um 90° gedreht werden, wenn dadurch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt wird und sich das Gebäude in das Gelände einfügt.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zum Bau von zwei Doppelhäusern möchte der Antragsteller die Stellungnahme der Gemeinde zu folgenden für das Bauvorhaben erforderlichen isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einholen:

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit -  I+D

Die geplanten Doppelhäuser sollen mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.

  1. Beantragte Befreiung von der festgesetzten Dachneigung  -  38 – 43°

Die geplanten Doppelhäuser sollen ein flacher geneigtes Dach mit nur 30° Dachneigung erhalten.

  1. Beantragte Befreiung von der Dachfarbe – ziegelrot

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in Anthrazitgrau gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erteilt dem anwesenden Architekten und dem Bauherrn das Wort.
Der Planer erläutert ausführlich das Bauvorhaben. Dem Gremium wird dazu eine ergänzende Sitzungsvorlage ausgehändigt. Dem Gemeinderat wird die Höhenlage erläutert. Gewünscht wird, dass die Böschung zur Straße abgeflacht wird. Die Ansicht würde sich dann ändern und die Gebäude kommen nicht so hoch heraus. Weiter informiert der Bauherr, dass eine Baustraße beabsichtigt ist, damit die Baufahrzeuge nicht über die Schörrstraße fahren müssen. Es wird eine Stützmauer zwischen den Grundstücken errichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Um 20.50 Uhr verabschiedet die Vorsitzende den Architekten und Bauherrn.

Datenstand vom 10.08.2020 10:35 Uhr