Bauvorhaben: Errichtung eines Doppelstabmattenzauns und einer L-Stein-Mauer
Fl.-Nr.: 939/9, Gemarkung Walkertshofen
Die in der genehmigten Eingabeplanung dargestellten Geländeveränderungen möchte der Antragsteller korrigieren und beantragt für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück
verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Pfenderhof“
Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Befreiung von Punkt 4.15 der Satzung – Einfriedungen und Stützmauern
Gem. den Festsetzungen sind Einfriedungen an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen als Holzlattenzäune mit senkrechter Lattung max. 0,8 m hoch oder als Laubgehölzhecke auszuführen.
Zwischen den Baugrundstücken sind auch Drahtzäune und durchsichtige Holzzäune mit 0,80 m Höhe zulässig.
Sichtschutzmatten und Mauern jeglicher Art als Einfriedung sind nicht zulässig. Grundstückssockel sind bodengleich bzw. mit max. 15 cm Höhe zugelassen.
- Beantragt wird der Einbau von Beton-L-Steinen mit einer Höhe von 1,0 m an der
Nord- und Ostgrenze des Grundstücks (s. Lageplan rote Markierung). Entlang der Nordgrenze soll der Einbau höhenversetzt erfolgen (hierzu Beschlussvorschlag 1).
- Entlang der Nordgrenze sowie auf einer Teillänge des westlichen Grenzverlaufs wird die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Sichtschutz und einer Höhe von 1,83 m beantragt, der im Eckbereich auf eine Höhe von 0,8 m reduziert und ohne Sichtschutz ausgeführt werden soll. (hierzu Beschlussvorschlag 2)
Begründung zu 1:
Die erforderliche rollstuhlgerechte Anlage des Geländes mit möglichst geringen Steigungen kann durch die Umsetzung von einer L-Steinmauer erheblich erleichtert werden.
Die geplanten Maßnahmen an der Nordseite des Grundstückes wurden mit den betreffenden Nachbarn abgestimmt. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Die Nachbarunterschrift und somit die Zustimmung des östlich angrenzenden Nachbarn (Fl.-Nr. 939/14) liegt nicht vor.
Begründung zu 2: Errichtung der Doppelstabmattenzäune, um das Gesamtbild des Grundstückes abzurunden.