Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen, Fl.-Nr. 215/35, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                215/35, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Planung und die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020 im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Vom Antragsteller wird die Abweichung hinsichtlich folgender Punkte beantragt:

  1. Geschossigkeit (§ 4 textliche Festsetzungen)
Laut Bebauungsplan sind für die Grundstücke Gebäude mit maximal 2 Geschossen, wobei das obere Geschoss im ausgebauten Dachraum liegen muss (I + D) zugelassen.
Das geplante Doppelhaus soll jedoch mit einem zusätzlichen Obergeschoss umgesetzt werden, um ausreichend Wohnfläche anzubieten.

  1. Dachneigung (Planzeichung)
Weiterhin sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 38 – 43 Grad und roter Eindeckung zulässig. Das geplante Doppelhaus soll jedoch ein flacher geneigtes Dach mit nur 30° Dachneigung erhalten. Dadurch wird auch die durch das Obergeschoss zusätzliche Höhe im Dachbereich wieder um ein gutes Stück minimiert.

  1. Dachfarbe (§ 6.1 textliche Festsetzungen)

Die Dachfarbe wird abweichend von den textlichen Festsetzungen (rote Ziegeleindeckung) in anthrazitgrau gewünscht.

Begründung:
Die Abweichungen werden als städtebaulich vertretbar erachtet. Die Häuser weisen trotz der Abweichungen eine klassische Bauform auf. Durch das eingefügte Obergeschoss kann auf verhältnismäßig geringer Grundfläche auch für Familien mit 2 - 3 Kindern eine gut funktionierende Wohnfläche angeboten werden.
Durch die reduzierte Dachneigung wird das Haus nicht wesentlich höher, sondern – bezogen auf die Firsthöhe  - eventuell sogar etwas niedriger als die ältere Bebauung.

In der Nähe gibt es bereits dunkel eingedeckte Dächer.

Die Dachfarbe wird im Gegensatz zu den Vorgaben im Bebauungsplan in Anthrazitgrau gewünscht – mehrere Dachflächen in der näheren Umgebung sind bereits dunkel eingedeckt.

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter 1. – 3. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 08:40 Uhr