Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 30.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 05.08.2020 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2019 . Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 08:40 Uhr