Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 07.09.2020 – 09.10.2020 statt. Herr Vogg berichtet. Der Gemeinderat erörtert noch kurz, ob das Grundstück Fl.-Nr. 946, Gemarkung Walkertshofen nicht doch einbezogen werden sollte und die Auswirkung der Bauleitplanung auf die Bebaubarkeit des Grundstücks.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde Datum der Stellungnahme
Schwaben Netz 10.09.2020
ALE Krumbach 30.09.2020
ZV Staudenwasser 31.08.2020
Gewerbe-Aufsichtsamt 09.09.2020
Telekom 28.08.2020
Bayer. Bauernverband 10.09.2020
AELF 11.09.2020
Reg. v. Schwaben 25.09.2020
Gesundheitsamt 31.08.2020
IHK 24.09.2020
HWK 07.09.2020
Bisch. Finanzkammer 14.09.2020
KJR Augsburg 17.09.2020
LEW 05.10.2020
Bundeswehr 04.09.2020
Markt Ziemetshausen 15.09.2020
Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:
LRA Augsburg, Bauleitplanung 08.10.2020
- Verweis auf die Stellungnahme vom 10.04.2019 hinsichtlich Umgriff des Planbereiches
- Redaktionelle Hinweise zu Änderungen der Textlichen Festsetzungen, insbesondere zur Klarstellung einiger Punkte
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nr. 946 und 947, Gemarkung Walkertshofen
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewünscht, da Eigentumsverhältnisse dagegensprechen. Der städtebauliche Vorteil der Vergrößerung des Geltungsbereiches wird deshalb geringer bewertet. Eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nicht.
- Die Textlichen Festsetzungen werden entsprechend den Empfehlungen des LRA SG Bauleitplanung geändert bzw. angepasst.
Abstimmung: 12 – 1, mehrheitlich beschlossen
LRA Augsburg, Immissionsschutz 08.10.2020
- Immissionsrichtwerte für Heizzentrale festsetzen
- Festsetzungen für Gestaltung TG-Zufahrt
- Lärmemissionen von Wärmepumpen in textliche Hinweise aufnehmen
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Satzung wird folgendermaßen geändert bzw. ergänzt:
- Einhaltung der TA-Lärm für Immissionsrichtwerte der Heizzentrale
- Gestaltung TG-Zufahrt entsprechend Vorgaben LRA
- Höchstzulässige Werte für Lärmemissionen von Wärmepumpen werden in textliche Hinweise aufgenommen
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
LRA Augsburg, 08.10.2020
Fachabteilungen Wasserrecht, Erschließungsbeitragsrecht, abwehrender Brandschutz, Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die Fachabteilungen informieren mit überwiegend allgemeinen Hinweisen zu rechtlichen Grundlagen und Belangen in den jeweiligen Fachbereichen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
WWA Donauwörth 01.10.2020
Es werden allgemeine Hinweise Wasserversorgung und Grundwasserschutz sowie Schmutzwasserbeseitigung gegeben.
Zur Thematik Niederschlagswasserbeseitigung werden vielfältige Anregungen und Hinweise gegeben, die darauf abzielen, Niederschlagswasser zu versickern bzw. zurückzuhalten.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund von Baugrunduntersuchungen wurde festgestellt, dass eine Versickerung im Plangebiet nur bedingt bzw. nicht möglich ist. Zur Minimierung von Niederschlagswasserabflüssen aus dem Plangebiet wurde deshalb im Zuge der Erschließung jedes Baugrundstück mit einer Rückhalteeinrichtung ausgestattet. Eine Versickerung ist darüber hinaus vorrangig anzuwenden.
In der Satzung erfolgt eine Ergänzung zum Abflussbeiwert sowie zu Metalldächern, eine Satzungsänderung ist darüber hinaus nicht erforderlich, da bereits umfangreiche Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Satzung enthalten sind.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
Anlieger Fl.-Nr. 923, Gemarkung Walkertshofen 01.09.2020
Der Gehweg beim Röstergraben soll nicht gebaut werden, weil er laut ausgelegtem Plan über Privatgrund verläuft. Außerdem hat der Gemeinderat auf diesen Gehweg verzichtet.
Entwässerung des Röstergrabens muss gesichert sein, auch während der Baumaßnahme.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Darstellung in der Planzeichnung ist nur symbolhaft, es wird kein Gehweg entlang des Röstergrabens errichtet. Eine Überbauung von Privatgrund ist nicht geplant, aufgrund des Maßstabes kann die Planzeichnung dies nicht exakt darstellen. Zur Vermeidung von Irritationen wird die Planzeichnung korrigiert und der vermeintliche Gehweg entfernt.
Die Entwässerung des Röstergrabens bleibt während der Baumaßnahme und darüber hinaus gesichert. Eine Satzungsänderung ist hierzu nicht erforderlich.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen