Neubau eines Heizhauses im Neubaugebiet "Röstergraben"- geänderte Planung, Teilfläche Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Röstergraben“.
Für die geplante Nahwärmeversorgung des Wohngebietes ist die Errichtung eines Heizhauses im nördlichen Planbereich, der als „Sondergebiet Versorgung“ ausgewiesen ist, vorgesehen.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020 wurde der Bauantrag bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Eine Änderung der ursprünglichen Planung wurde erforderlich, da die Lage des Gebäudes an die im Bebauungsplan eingetragenen Grundstücksabmessungen (11,0 x 9.0 m) angepasst wurde.
Da die Abstandsflächen nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück bzw. gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO auf öffentlichen Flächen liegen, wurde ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung (Art. 6 BayBo) gestellt.
Das Gremium sieht die Planunterlagen ein.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Blumenhofer erläutert zur notwendigen Änderung.
Gemeinderat Dieter Gumpinger schlägt vor anstelle einer Abstandsflächenübernahme eine Beantragung der Abweichung von den Abstandsflächen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und beantragt die Abweichung von den Abstandsflächen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2020 08:59 Uhr