Aufstellungs-, Billigungs- und Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Westlich der Viehweidestraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 20.07.2020 ö 3

Sachverhalt

3. Bürgermeister Georg Reiter nimmt an der Beratung nicht teil.
Er verlässt seinen Platz und nimmt bei den Zuhörern Platz.

Die Angelegenheit wurde auf der Sitzung vom 15.06.2020 nichtöffentlich vorberaten. Um den laufenden Rechtsstreit (Normenkontrollklage) einvernehmlich vorzeitig zum Abschluss zu bringen, soll die gegenständliche 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Viehweidestraße“ durchgeführt werden.

Die Klägerin hat sich gegenüber 1. Bgm. Kujath bereit erklärt, die laufende Klage zurückzunehmen.

Die Änderung erfolgt in Form der bereits am 15.06.2020 vorliegenden Variante 3.

Herr Vogg vom Büro Vogg, Großaitingen ist ab 19.55 Uhr im Sitzungssaal anwesend
Er erläutert die neue Planung.

Diskussionsverlauf

Herr Vogg erläutert die 1. Änderung der Planung der Erschließung von Norden mit Wendehammer. Die Parzellierung ändert sich, die Baunutzung wird nicht verändert. Die verkehrliche Erschließung wurde geändert.
Der Vorsitzende informiert das Gremium über den Eingang des Schreibens des Anwaltes. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Klage zurückgezogen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Westlich der Viehweidestraße“. Er billigt die Pläne des Ingenieurbüros Vogg Großaitingen mit Begründung und Textteil vom 20.07.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 BauGB gemeinsam mit dem Büro Vogg durchzuführen. Die Vermessung des nördlich an das Baugebiet angrenzenden Weges und Heckenstreifens kann beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Georg Reiter nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO aufgrund pers. Beteiligung nicht teil. Nach Abstimmung nimmt Herr Reiter wieder Platz im Gremium.

Datenstand vom 15.09.2020 10:29 Uhr