Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 902/23, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 20.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                902/69, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmiedehiele“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.

Für das Bauvorhaben wurde gem. § 31 Abs. 2 BauGB folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Beantragte Befreiung von § 5 Abs. 3 Nr. 2 der textl. Festsetzungen –  Wandhöhe

Festsetzung:         max. zulässige Wandhöhe von 3,50 m über Oberkante des Fertigfußbodens im EG

Beantragte Befreiung:        Überschreitung der Wandhöhe um 0,5 m

Begründung:        Aus Gründen der besseren Nutzbarkeit des zweiten Geschosses wird die vorgeschriebene Wandhöhe um 0,5 m überschritten. Im Gebiet dieses Bebauungsplans wurden bereits ähnliche Abweichungen genehmigt.

Hinweis der Verwaltung:        Innerhalb des näheren Bebauungsumfeldes wurden Wandhöhen zwischen 3,89 m und 4,04 m genehmigt.

Das Gremium nimmt Planeinsicht.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 10:29 Uhr