Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 902/23, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 902/69, Gemarkung Mickhausen
Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmiedehiele“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.
Für das Bauvorhaben wurde gem. § 31 Abs. 2 BauGB folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Beantragte Befreiung von § 5 Abs. 3 Nr. 2 der textl. Festsetzungen – Wandhöhe
Festsetzung: max. zulässige Wandhöhe von 3,50 m über Oberkante des Fertigfußbodens im EG
Beantragte Befreiung: Überschreitung der Wandhöhe um 0,5 m
Begründung: Aus Gründen der besseren Nutzbarkeit des zweiten Geschosses wird die vorgeschriebene Wandhöhe um 0,5 m überschritten. Im Gebiet dieses Bebauungsplans wurden bereits ähnliche Abweichungen genehmigt.
Hinweis der Verwaltung: Innerhalb des näheren Bebauungsumfeldes wurden Wandhöhen zwischen 3,89 m und 4,04 m genehmigt.
Das Gremium nimmt Planeinsicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 10:29 Uhr