Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10.08.2020 bis 11.09.2020 statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde Stellungnahme vom
Schwabennetz 12.08.2020
Staatliches Bauamt 31.07.2020
Amt für Ländliche Entwicklung 07.09.2020
Staudenwasser 03.08.2020
Gewerbeaufsichtsamt 25.08.2020
Bayerischer Bauernverband 29.09.2020
Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten 26.08.2020
Regierung von Schwaben 10.08.2020
HWK 19.08.2020
Bischöfliche Finanzkammer 13.08.2020
Kreisjugendring 07.08.2020
LEW 07.09.2020
Bundeswehr 30.07.2020
Gemeinde Großaitingen 30.07.2020
VG Großaitingen 14.08.2020
Folgende Bedenken sind eingegangen:
LRA Augsburg Stellungnahme vom 10.09.2020
Stellungnahme (auszugsweise)
Bauplanung: redaktionelle Anmerkung
Wasserrecht: Einverständnis
Naturschutz:
- Überarbeitung Entwurf, dass Durchstoßen nach Norden ohne Fällung von Alt-Eichen.
- Erschließung Grundstück Fl.-Nr. 363, Gemarkung Mickhausen: Eigentümer hat formlosen Antrag zum Durchstoßen des Gehölzbestandes gestellt. Dieser wurde zurückgestellt.
- Hinweise auf Antragsstellung und Verfahrensablauf für Rodungsantrag.
- Hinweis auf Pufferstreifen am nördlichen Rand des Geltungsbereiches.
Brandschutz: Allgemeine Hinweise
Beschluss:
Bauplanung: die redaktionelle Anmerkung wird in Satzung und Begründung eingearbeitet
Naturschutz:
- Der Entwurf wir derart angepasst, dass das Durchstoßen des Gehölzbestandes ohne Fällung von Eichen möglich ist.
- Die Erschließung des Grundstückes Fl.-Nr. 363, Gemarkung Mickhausen erfolgt ohne Ausweisung einer Verkehrsfläche von Westen über das nordöstliche Baugrundstück. Ein Durchstoßen des Gehölzbestandes ist nicht erforderlich.
- Die Hinweise auf Antragsstellung und Verfahrensablauf für Rodungsantrag werden zur Kenntnis genommen.
- Der Pufferstreifen zum Gehölzbestand ist bereits auf dem Flurstück des Gehölzbestandes vorhanden. Der Abstand Gehölzstreifen zur Grundstücksgrenze nach Süden beträgt durchgehend mind. 2,50 m und wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Eine separate Ausweisung eines Pufferstreifens ist daher nicht erforderlich.
Abstimmung: 12 : 0
Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
WWA Donauwörth Stellungnahme vom 21.08.2020
Stellungnahme (auszugsweise)
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert werden…
Beschluss:
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist bereits in der Satzung enthalten. Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.
Abstimmung: 12 : 0
Gemeinderat Georg Reiter ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Gabriele Wieke 03.09.2020
Hinweis auf die erforderliche Umlegung des bestehenden Regenwasserkanals im Baugebiet.