Gemeinderat Roland Rieger hat Fragen:
- Wer wurde zu welchen Konditionen mit der Planung des Gebäudes beauftragt?
- Wurde bereits geprüft, ob ein Bauantragsverfahren durchgeführt werden muss?
- Wann und auf welcher Grundlage erfolgt die Vergabe der erforderlichen Leistungen?
- Wer koordiniert und überwacht die Ausführung?
- Wann geht das Gebäude einschl. der Heizanlage in Betrieb?
Stellungnahme
Zu 1) Beschluss im GR am 14.09.2020, das Heizhaus zu bauen (nach Vortrag von Ing. Metz). Baukosten alte Schule danach 48.000,00 €, Heizhaus 66.000,00 €, offenbar jeweils ohne die Heizung selbst. Danach war das Thema nicht mehr auf Sitzung. Wir gehen davon aus, dass ein Planungsauftrag noch nicht erteilt wurde. Es ist zu bedenken, dass eine Beauftragung für die alte Schule vorliegt.
Zu 2) Nach Auskunft unseres Bauamtes ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Zu 3) Bauleistungen werden nach VOB zu vergeben sein.
Zu 4) Das zu beauftragende Ingenieurbüro.
Zu 5) Ist uns nicht bekannt.
Zum Thema „Innen statt außen“:
Hier ist eine gemeinsame Planungsdurchführung zu überschaubaren Kosten mit dem ALE durchzuführen. Der Vorsitzende hat hierzu ein ausführliches Gespräch mit Herrn Braun vom ALE geführt.
Ein Grundsatzbeschluss wurde hierzu bereits in der Sitzung vom 10.02.2020 gefasst.