Absage der Bürgerversammlung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 09.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den 23.11.2020 ist eine Bürgerversammlung eingeplant.
Die Gemeinde ist einerseits verpflichtet, jährlich eine Bürgerversammlung durchzuführen (Art. 18 GO). Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Augsburg hat jedoch mitgeteilt, dass
sie es nicht beanstanden wird, falls die Gemeinde die Bürgerversammlung ausfallen lässt. Weitere Rechtsfolgen bestehen nicht.
Nach der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, § 3 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch ganz eingeschränkt gestattet. Dies gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.
Daher sollte von der Durchführung abgesehen werden.
Beschluss
Die Bürgerversammlung 2020 in Mickhausen entfällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2020 12:12 Uhr