Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von Montag, 05.10.2020 bis Freitag, 06.11.2020 statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde Datum der Stellungnahme
Schwabennetz 07.10.2020
Amt für ländliche Entwicklung 03.11.2020
Gewerbeaufsichtsamt 05.10.2020
AELF 22.10.2020
Regierung von Schwaben 30.09.2020
HWK 08.10.2020
Bischöfliche Finanzkammer 24.09.2020
KJR 01.10.2020
Bundeswehr 22.09.2020
Gemeinde Großaitingen 01.10.2020
LEW Verteilnetz 04.11.2020
IHK 30.10.2020
Folgende Bedenken sind eingegangen:
LRA Augsburg, Untere Naturschutzbehörde 05.11.2020
… Gehölzbestand im Plan vermaßen.
Beschluss:
Der Gehölzbestand wird in der Planzeichnung vermaßt.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen
LRA Augsburg, Immissionsschutz 26.10.2020
Hinweis auf die Einschränkung von Aktivitäten zur Nachtzeit.
Aktivitäten am oder im Nebengebäude (z. B. Be- und Entladung von Gegenständen, Betrieb von Lüftungsaggregaten, Fahrverkehr, etc.) sind zur Nachtzeit, d. h. im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr u. U. aus lärmtechnischen Gründen nicht möglich.
Aus fachtechnischer Sicht sollte noch folgende Passage in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden:
„Sofern eine Nachtnutzung geplant ist, sollte i
m Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Technischen Umweltschutz geklärt werden, ob die Vorlage einer lärmtechnischen Bewertung erforderlich ist.“
Beschluss:
Die Begründung zur FNP-Änderung wird um folgende Informationen zum Immissionsschutz ergänzt:
5. Immissionsschutz
Aktivitäten am oder im Nebengebäude (z. B. Be- und Entladung von Gegenständen, Betrieb von Lüftungsaggregaten, Fahrverkehr, etc.) sind zur Nachtzeit, d. h. im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr u. U. aus lärmtechnischen Gründen nicht möglich.
Sofern eine Nachtnutzung geplant ist, sollte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Technischen Umweltschutz geklärt werden, ob die Vorlage einer lärmtechnischen Bewertung erforderlich ist.
Abstimmung: 13 – 0, einstimmig beschlossen