Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.-Nr. 382/1, Gemarkung Grimoldsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 07.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Gartenhütte
Fl.-Nr.: 382/1, Gemarkung Grimoldsried
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Konradshofer Straße“ innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.
Im Süden des Planumgriffs ist eine „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt; innerhalb dieser Fläche soll eine kleine Gartenhütte (4,5 m x 3,0 m) errichtet werden, die sich dann außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet.
Für die Errichtung der Gartenhütte außerhalb der Baugrenze wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Begründung:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und um eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, kann die Gartenhütte nur außerhalb der Baugrenze im süd-östlichen Teil des Grundstücks errichtet werden.
Die überbaute Grünfläche kann in Abstimmung mit dem Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes durch eine entsprechende Ausweisung an anderer Stelle des Grundstücks ausgeglichen werden.
Hinweis der Verwaltung: Nach telefonischer Rücksprache am 02.12.2020 mit Frau Winter von der Unteren Naturschutzbehörde besteht mit der Verlegung der durch die Gartenhütte beanspruchten Schutzfläche
- wie in dem Lageplan dargestellt – Einverständnis.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Errichtung der Gartenhütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 12.01.2021 09:32 Uhr