Neubau einer 3-fach Garage, Fl.-Nr. 944/26, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 07.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.12.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer 3-fach Garage

Fl.-Nr.:                                944/26, Gemarkung Mickhausen

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Dorffeld“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte im südlichen Anschluss an die bestehende Grenzgarage mit Nebengebäude eine Dreifachgarage errichten.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage hat die Gemeinde in der Sitzung am 19.10.2020 das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer 3-fach Garage mit Satteldach in Aussicht gestellt.

Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Beantragte Befreiungen:

-Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 10 m
Gem. § 6.1 der textlichen Festsetzungen sind Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

Begründung:
Durch Anbau der Garage an die östliche Seite der Bestandsgarage wäre die Zufahrt zum Garten (bspw. für Instandhaltungsmaßnahmen am Wohnhaus) nicht mehr gegeben.


-Länge der Grenzbebauung ca. 19 m
Bei Grenzanbau darf die gesamte Länge des Baukörpers, bestehend aus Garage und Nebengebäude, 7,5 m nicht überschreiten.

Begründung:
Um wie vorgenannt die Zugänglichkeit zum Garten zu gewähren, sollen die Garagen südlich an die Bestandsgarage angebaut werden. Des W eiteren soll ein zusätzliches Gebäude in Form einer Holzhütte als Lagerort für Gartengerät vermieden werden. Lagermöglichkeit soll hierfür in der geplanten Garage gegeben sein. Durch nur ein Gebäude entsteht ein einheitlicheres Gesamtbild.
Die Überlänge wird für vertretbar gehalten.

-Gestaltung bei Grenzgaragen
Bei beidseitigem Grenzanbau sind die Garagen einschließlich der sonstigen Nebengebäude einheitlich zu gestalten.

Begründung:
Die Bestandsgarage mit Satteldach des Bauherrn und die westlich angrenzende Garage des Nachbarn mit flachem Pultdach unterscheiden sich momentan bereits in der Dachform. Deswegen wird für den Anbau ein Satteldach vorgeschlagen, damit die Traufe der Bestandsgarage und des Anbaus entlang der Grenze einheitlich ausgeführt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.01.2021 09:32 Uhr