Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "An der Rathausstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Herr Riedler von der Konstruktionsgruppe Bauen, Augsburg erläutert die Planung.

Diskussionsverlauf

In der Beratung im Gemeinderat wird nachgefragt, ob evtl. eine Zufahrtsregelung für die angrenzenden Nachbaren getroffen werden kann, damit evtl. die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt noch bebaut werden können. Herr Riedler erläutert, dass eine Zufahrt über den Gärtnereiweg mit Weiterführung zu den Grundstücken oder über eine Weiterführung der bereits bestehenden Zufahrt zu den hinterliegenden Grundstücken als Privatweg möglich ist.
Ferner wird im Gemeinderat mehrheitlich ein Flachdach als Dachform abgelehnt. In keinem Bebauungsplan der Gemeinde wurde das Flachdach als Dachform mit aufgenommen . 2. Bürgermeister Franz Wenninger stellt den Antrag, unter § 7. 1.1 „Hauptgebäude“ die Dachform „Flachdach“ zu streichen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“. Er billigt die Pläne der Konstruktionsgruppe Bauen mit Begründung und Textteil vom 19.04.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“. Er billigt die Pläne der Konstruktionsgruppe Bauen mit Begründung und Textteil vom 19.04.2020 mit der Änderung in Satzung unter § 7. 1.1 „Hauptgebäude“ wird die Dachform „Flachdach“ gestrichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.07.2020 10:06 Uhr