Temporäre Senkung der Umsatzsteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 13.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Folgende Information des Gemeindetags zur temporären Senkung der Umsatzsteuer im 2. Halbjahr 2020:

„2. Was ist bei der Wasserversorgung zu beachten? Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es zahlreiche Besonderheiten gibt. So soll für die in der kommunalen Praxis wichtigen Lieferungen von Wasser, Strom, Gas und Wärme nach Rz. 33 (Randziffer) des Entwurfs des Anwendungsschreibens gelten, dass sie erst mit Ende des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln sind. Dass die Lieferung von Wasser im Anwendungsschreiben nicht genannt ist, ist ein Redaktionsversehen, dass nach Mitteilung des StMFH (Staatsministerium für Finanzen und Heimat) korrigiert wird. Diese Regelung führt beispielsweise dazu, dass bei einem Ende eines jährlichen Ablesezeitraums am 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Kalenderjahr 2020 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % unterfällt. Aufgrund dieser Vereinfachung ist eine - von vielen kommunalen Wasserversorgern befürchtete - Zählerablesung zum 30. Juni 2020 nicht erforderlich!“

Nachtrag:

Lt. Gemeindetag ist eine Anpassung der Bescheide für die Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 nicht erforderlich. Die Ablesung der Wasserzähler sollte sicherheitshalber im Dezember 2020 erfolgen.

Datenstand vom 22.09.2020 10:02 Uhr