Aufstellungsbeschluss für den Innerortsbebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Top ist Herr Wandinger vom Büro LARS consult anwesend.

Ebenso wie in der gesamten landschaftlich wertvollen Region Stauden bzw. Naturpark Westliche Wälder gibt es in der Gemeinde Mittelneufnach nennenswerte Nachfrage nach Wohnraum und Baugrund. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit Flächen ist wichtig, bestehende Innenentwicklungspotentiale zu nutzen und die bauliche Entwicklung im Ortsbereich zu fördern. Ziel des Flächensparens und der Innenentwicklung ist jedoch nicht eine Verdichtung um jeden Preis. Maßgebend ist eine an der Lebensqualität der Nutzer orientierte Siedlungsentwicklung, die ökologischen und ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten Rechnung trägt und die historisch gewachsene Siedlungsstruktur des Ortes angemessen und zeitgemäß weiterentwickelt.

Die bestehende Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ursprünglich landwirtschaftlichen Anwesen zeigen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses bzw. eines mittelschwäbischen Mittertennhauses.

Auf Grund des fortwährenden Strukturwandels im ehemals landwirtschaftlich geprägten Dorf, des andauernden Generationswechsels besteht nun das Erfordernis, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern. In Kenntnis eines bevorstehenden Bauantrages, der den Abbruch und Neubau eines wesentlich, das Ortsbild prägenden Gebäudes beinhaltet, sollen zeitnah planungsrechtliche Grundlagen für eine qualitätvolle Innenentwicklung unter Berücksichtigung der Eigenart des Ortes geschaffen werden.
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen wie Geschosswohnungsbauten zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.

Damit wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstückes geschaffen. Im Aufstellungsverfahren sollen die verschiedenen Interessenslagen der Eigentümer, betroffenen Nachbarn und Anwohner eingebracht und zielgerecht abgewogen werden. Auf Grund der besonderen Betroffenheit von vielen Eigentümern mit vorhandener Bausubstanz sollen diese nach Vorliegen erster Planungsüberlegungen intensiv eingebunden werden.

Für das Plangebiet, das den Ortskern sowie die östliche Ortseinfahrt entlang der Schwabmünchner Straße umfasst (siehe untenstehenden Lageplan des Büro Lars consult vom 21.09.2020), ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Nutzbarmachung der ehemals landwirtschaftlichen Bausubstanz durch Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe
  • Rahmensetzung für Ersatz- und Ergänzungsbauten in den beiden historisch gewachsenen Ortsbereichen durch Ermittlung der strukturellen Besonderheiten und Ableitung der prägenden städtebaulichen Kennzahlen; Festlegung einer ortsverträglichen Dichte mit einer GFZ von ca. 0,4 – 0,6 einer langgestreckten Baukörperausformung/Kubatur mit vorwiegend Zweigeschossigkeit und offener Bauweise
  • Ausreichende Versorgung mit Stellplatzflächen durch gestaffelte Stellplatzverpflichtung in Bezug auf die Wohnungsgrößen
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper in Bezug auf die vorherrschende Dachform des steil geneigten Satteldachs und einer ruhigen Dachgestaltung
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Da die voraussichtliche Fläche der zulässigen Grundfläche über 20.000 m² liegen wird, ist zu Beginn des Bauleitplanverfahrens durch überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen zu prüfen, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden kann.
Da in der Gemeinde bereits konkrete Bauwünsche bekannt sind, sollen die Planungsziele durch Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert werden.

Lageplan des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße /Kirchheimer Straße“, 21.09.2020 (maßstabslos)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 34, 34/3 (Teilbereich), 37, 38, 41 (Teilbereich), 42, 42/1, 43/3, 43/9-10, 43/12-15, 43/16 (Teilbereich), 43/18, 46, 46/3, 46/4 (Teilbereich), 46/6-9, 48, 49, 51, 52/2 (Teilbereich), 52/3, 57, 59, 61/2, 62, 138 (Teilbereich), 140, 141 (Teilbereich), 143/3-4, 143/6, 144, 144/2-3, 145, 147, 147/1, 147/2 (Teilbereich), 148 (Teilbereich), 151, 151/5 (Teilbereich), 152, 152/2, 159, 162, 163, 165, 166/1, 169/3, 170, 170/1, 170/2-3 (Teilbereiche), 172, 181, 182, 184, 185, 569/2, 629/4-17, 648/9 (Teilbereich), 863/3, 2110, 2110/1, 2280/1 (Teilbereich), 2283 (Teilbereich), 2287 (Teilbereich), 2319 (Teilbereich), Gemarkung Mittelneufnach.
Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,2 ha gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH vom 21.09.2020.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr