Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, angesichts des Strukturwandels des ehemaligen landwirtschaftlich geprägten Ortes eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.
Die Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen zeigen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses bzw. eines mittelschwäbischen Mittertennhauses.
Für das Plangebiet, das den Ortskern sowie die östliche Ortseinfahrt entlang der Schwabmünchner Straße umfasst ergeben sich daraus unter anderem folgende Zielsetzungen:
  • Nutzbarmachung der ehemals landwirtschaftlichen Bausubstanz durch Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe.
  • Rahmensetzung für Ersatz- und Ergänzungsbauten in den beiden historisch gewachsenen Ortsbereichen durch Ermittlung der strukturellen Besonderheiten und Ableitung der prägenden städtebaulichen Kennzahlen; Festlegung einer ortsverträglichen Dichte mit einer GFZ von ca. 0,4 – 0,6 einer langgestreckten Baukörperausformung/Kubatur mit vorwiegend Zweigeschossigkeit und offener Bauweise.
  • Ausreichende Versorgung mit Stellplatzflächen durch gestaffelte Stellplatzverpflichtung in Bezug auf die Wohnungsgrößen.
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper in Bezug auf die vorherrschende Dachform des steil geneigten Satteldachs und einer ruhigen Dachgestaltung.
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen.
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände.

Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:

Der Satzungsentwurf wurde im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes  Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ wie verlesen.

Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Wandinger wird um 20.45 Uhr verabschiedet.

Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr