Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2435/1, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                2435/1, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
In einem Nebenbaukörper an der Nordseite des Wohngebäudes soll eine Doppelgarage mit ausgebautem, zur Wohnnutzung vorgesehenem  Obergeschoss errichtet werden, wodurch die nördliche Baugrenze überschritten wird.

Für die Überbauung der Baugrenze wurde die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Begründung:
Es ist geplant, das Baugrundstück in nördliche Richtung zu erweitern und den Baukörper (Wohnhaus und Garage) an der dann neuen Grundstücksgrenze zu errichten.
Hierdurch wird die Anfahrbarkeit der Garage (aktuell schräg verlaufende Grenze), ein möglichst großer Garten im Süden sowie die Südausrichtung des Gebäudes ermöglicht.

Die Abstandsflächenübernahme des nördlich angrenzenden Grundstückseigentümers (Fl.-Nr. 2436) liegt vor.

Die Gemeinderäte nehmen Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr