Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2435/1, Gemarkung Mittelneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 21.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 2435/1, Gemarkung Mittelneufnach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
In einem Nebenbaukörper an der Nordseite des Wohngebäudes soll eine Doppelgarage mit ausgebautem, zur Wohnnutzung vorgesehenem
Obergeschoss errichtet werden, wodurch die nördliche Baugrenze überschritten wird.
Für die Überbauung der Baugrenze wurde die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Begründung:
Es ist geplant, das Baugrundstück in nördliche Richtung zu erweitern und den Baukörper (Wohnhaus und Garage) an der dann neuen Grundstücksgrenze zu errichten.
Hierdurch wird die Anfahrbarkeit der Garage (aktuell schräg verlaufende Grenze), ein möglichst großer Garten im Süden sowie die Südausrichtung des Gebäudes ermöglicht.
Die Abstandsflächenübernahme des nördlich angrenzenden Grundstückseigentümers (Fl.-Nr. 2436) liegt vor.
Die Gemeinderäte nehmen Einsicht in die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr