Neuerlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund einer Änderung muss der Neuerlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung erneut beschlossen werden. Die Satzung samt Lageplan ist im RIS bereitgestellt (Änderung rot markiert).

Laut Haushalt ist für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung zum Anschluss an die Staudenwasserversorgung ein Verbesserungsbeitrag in 3 Raten zu erheben.
Vorschlag der Fälligkeiten:
40 % am 01.02.2021
40 % am 01.05.2021
20 % am 01.08.2021
Der Verbesserungsbeitrag wird von den Altanliegern erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat merkt an, dass die Bescheide soweit erforderlich auch in 2020 mit entsprechenden Zahlungsziel (Fälligkeiten wie vorgeschlagen) und Berücksichtigung des verminderten Mehrwertsteuersatzes verschickt werden.

Anmerkung der Verwaltung:
Der verminderte Mehrwehrsteuersatz von 5 % gilt allerdings unabhängig vom Bescheid Datum.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserversorgungseinrichtung  (VBS-WAS) vom 12.10.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 08:36 Uhr