Bereitstellung von Tischvorlagen für die Gemeinderäte im nichtöffentlichen Teil


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 14.12.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Klausurtagung wurde der Wunsch geäußert, die Beschlussvorlagen für die Gemeinderäte im nichtöffentlichen Teil als Tischvorlagen zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich sind alle Sitzungen öffentlich, außer Vergaben, Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten. Nach diesem Grundsatz dürfte die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung sehr eingeschränkt sein.

Eine Bereitstellung der Unterlagen der nichtöffentlichen Sitzung im RIS stellt nach dem Landesbeauftragten für Datenschutz einen Verstoß gegen den Datenschutz dar.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Bereitstellung der Unterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung höchst problematisch:

  • Die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen in Papierform würde die Einführung des RIS unterlaufen. Hierdurch wurde der Papieraufwand und v.a. der Stundenaufwand im Sitzungsdienst für das Kopieren der Unterlagen erheblich reduziert.
  • Alle Gemeinden in der VG stellen die Sitzungsunterlagen per Beamer im Sitzungssaal zur Verfügung.
  • Die Austeilung und anschließende Einsammlung der Papiere kann nicht kontrolliert werden. Außerdem verlängert dies die Sitzungsdauer. Gerade in Coronazeiten sollen die Sitzungen sowohl von der Anzahl als auch von der Zeit auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Nach 30 Minuten wird z.B. im LRA die Sitzung unterbrochen und gelüftet, während alle Räte den Saal verlassen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.01.2021 08:46 Uhr