Antrag auf isolierte Befreiung-Aufstockung von 3 WE auf eine best. Garage, Fl.-Nr. 413/1, Gemarkung Reichertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 14.12.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer bestehenden Garage
                               und Anbau eines Pferdestalls an bestehende Scheune
  • Isolierte Befreiung von der Baugrenze –
Fl.-Nr.:                                413/1, Gemarkung Reichertshofen

Der Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2020 bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen auch zur Erhöhung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten und der Firsthöhe erteilt.

Auf Anforderung des Landratsamtes sind vom Antragsteller noch Ergänzungen nachzureichen, weshalb folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt wurde:

Art der Befreiung:
Überschreitung der Baugrenzen - das geplante Wohngebäude und der Reitstall liegen außerhalb der Baugrenzen (für die Reithalle).

Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 7 „Kreuzbergstraße“ wurde seinerzeit als vorhabenbezogener Bebauungsplan zum Bau der Reithalle aufgestellt. Ein genereller Ausschluss von Wohnbebauung außerhalb des Baufensters kann daraus nicht abgeleitet werden, zudem an dieser Stelle sich bereits ein Gebäude befindet, das lediglich aufgestockt werden soll. Darüber hinaus wurde das Bauvorhaben im Vorfeld mit der Gemeinde und mit Herrn Schwindling (Kreisbaumeister) abgestimmt. Der westseitige Anbau eines Pferdestalls an die bestehende Reithalle ist funktionell und an dieser Stelle sinnvoll und städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.01.2021 08:46 Uhr