Zufahrt zum Zieglerweg - Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 07.07.2020 ö 10.1

Sachverhalt

2. Bürgermeister Franz Wenninger erläutert die aktuelle Verkehrssituation in diesem Bereich. Die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h ortsauswärts endet vor der Zufahrt zum Zieglerweg. Herr Wenninger schlägt vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Zufahrt zum Zieglerweg zu beenden, um die Gefahrenstelle zu entschärfen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und somit das Straßenbauamt Augsburg zuständig ist. In diesem Bereich wurden  bereits Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass es zu keinen erheblichen Überschreitungen gekommen ist. Die Gemeinde müsste daher mit anderen Argumenten an das Straßenbauamt herantreten, um hier eine Änderung zu erzielen.    

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat wünscht eine nochmalige Rücksprache mit der zuständigen Behörde mit Verweis auf die Gefahrenstelle.

Datenstand vom 29.07.2020 09:45 Uhr