Neubau einer Garage mit Geräteraum, Fl.-Nr. 647/2, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Garage mit Geräteraum
Fl.-Nr.: 647/2, Gemarkung Langenneufnach
Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück im Nahbereich der Neufnach eine Pultdachgarage (Grundfläche ca. 140 qm) im direkten Anschluss an die bestehende Garage des südlich angrenzenden Grundstücke
s errichten.
Da durch das Bauvorhaben der brandschutzrechtliche Mindestabstand von 5,0 m zu einem Wohngebäude unterschritten wird, wurde ein Antrag auf Abweichung (Art. 63 BayBO) gestellt.
Zur Kompensierung wird die südliche Grenzwand der Garage als Brandwand ausgeführt.
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Diskussionsverlauf
Im Gemeinderat wird auf die Maße (11,9 m x 11,9 m) der geplanten Garage hingewiesen. Diese erreicht im Vergleich zu dem benachbarten Gebäude fast die Größe eines Einfamilienhauses.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Datenstand vom 18.11.2020 10:34 Uhr