Haushaltsplan 2021 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2021 und die zugehörige Finanzplanung wurden am 07.10.2020 mit Bgm. Eichinger vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Der Verwaltungshaushalt stellt im Entwurf einen Fehlbetrag von ca. 125.000 € in 2021 dar. Grund hierfür sind (neben planerischer Vorsicht aufgrund der gegenwärtigen Sachstände bzgl. Corona bei Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil) einige Sonderbelastungen (Unterhalt Rathaus 0600.5000, Ortsplanung 6100.6560, Straßenunterhalt 6300.5100, Gewässerunterhalt und Hochwasserrückhaltung 6900.5100/6300, Kanalunterhalt und Wasserrechtsverfahren 7000.5100/5700, Biotope 8800.5100).

Das voraussichtliche Ergebnis 2020 ist noch nicht planerisch dargestellt. Gegenwärtig gehen wir von einem Ergebnis nahe Null ohne Kreditaufnahme aus.

Für die Planjahre 2021 und 2022 wird ein Kreditbedarf von zusammen über 3.000.000 € dargestellt, „alte Bekannte“, die auch schon in den Planungen der Vorjahre anzutreffen waren.

Die Haushalts- und Finanzplanung wäre jetzt vorzuberaten. Für nichtöffentliche Themen steht bei Bedarf ein eigener TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt die folgenden Änderungen einvernehmlich vor:

  • HHST 9000.8330, VG-Umlage: Laut Entwurf des Haushalts 2021 der VG beträgt die Umlage hier nunmehr 158,45 € pro Einwohner. Die Verwaltung wird den Ansatz 2021 anpassen. Nachbemerkung der Verwaltung: Der Ansatz wird auf 279.900 € erhöht.
  • HHST 2150.9400, Hochbau Schule: Es wird ein Ansatz in 2021 von 60.000 € aufgenommen für dringlichste Sanierungsarbeiten am Dach.
  • HHST 4640.9880, Zuschuss Bau Kindergarten: Der Ansatz in 2021 wird auf 1.900.000 € erhöht.
  • HHST 7910.9870, Wirtschaftlichkeitslücke Breitband: Da die vorgesehenen Mittel in 2020 nicht abfließen werden, wird der Ansatz in 2021 auf 589.000 € erhöht.
  • HHST 7910.3610, Zuschuss Staat für Breitband: Entsprechend wird auch hier der Ansatz auf 349.000 € erhöht.
  • HHST 9100.3100, Sollüberschuss Ergebnis Rechnungsjahr 2020. Unter Beachtung der erforderlichen Vorsicht wird ein Ansatz von 150.000 € gebildet.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die vorliegende Planung eine erhebliche Neuverschuldung verursachen wird. Der Haushalt 2021 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

Datenstand vom 18.12.2020 09:06 Uhr