Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 30.06.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1/15, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Zur Umsetzung der beabsichtigten Planung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Überschreitung der max. Traufhöhe von 6,25 m auf der Hangunterseite (hierzu Beschlussvorschlag 1)

Definition TH gem. Satzung Nr. 6.2
„ Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Begründung:        Das Baugrundstück weist ein sehr starkes Gefälle auf. Allein im Bereich des Gebäudes gibt es einen Höhenunterschied von 1,90 m. Obwohl OKFFB EG in der Südostecke des Gebäudes um 63 cm unterhalb der Geländeoberkante geplant ist, kann hangunterseitig die maximale Traufhöhe von 6,25 m nicht eingehalten werden.
Hangunterseitig wird die Traufhöhe in der Nordwestecke um 114 cm und in der Südwestecke um 56 cm überschritten.

Hinweis der Verwaltung:
Im Bebauungsplangebiet wurde bisher bei einem Bauvorhaben eine Befreiung der max. zulässigen Traufhöhe um 0,49 m erteilt.

  1. Überschreitung des maximalen Dachüberstandes an der Traufseite hangoberseitig
(hierzu Beschlussvorschlag 2)


Gem. Nr. 7.7 der Satzung sind folgende Dachüberstände maximal zulässig:
Am Giebel:                0,70 m
An der Traufe                0,80 m

Begründung:        Hangoberseitig ist ein Dachüberstand von 150 cm als Wetterschutz für die
darunterliegende Terrasse geplant. Dieser überschreitet den maximal festgesetzten
Dachüberstand von 80 cm an der Traufe um 70 cm.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Umweltausschuss sichtet die Planunterlagen. Der Vorsitzende erläutert die beantragten Befreiungen anhand der Planskizzen. Aufgrund der Gleichbehandlung entscheidet der Ausschuss, der beantragten Befreiung bzgl. der Traufhöhe eine Überschreitung von 0,49 m zuzulassen sowie, dass der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig nicht überschritten werden darf.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stellt eine Befreiung von der maximalen Traufhöhe gem. Nr. 6.2 der Satzung in Aussicht.
Die max. zulässige Traufhöhe darf um 0,49 m überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Dachüberstand an der Traufseite hangoberseitig darf nicht überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 10:08 Uhr