Aufstellung eines innerörtlichen Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Der TOP 1 wird als TOP 2 behandelt.

In seiner letzten Sitzung vom 13.07.2020 hat der Gemeinderat Mittelneufnach die Möglichkeit und Erforderlichkeit der Aufstellung eines innerörtlichen Bebauungsplanes entlang der Hauptstraßen von Mittelneufnach erörtert.

Aufgrund erster – nicht dem Ortsbild angemessenen Einfriedungen hat die Gemeinde letztes Jahr eine Ortsgestaltungssatzung aufgestellt und verabschiedet, um den noch harmonischen Charakter des Ortes erhalten zu können.

Die Gemeinde hat eine Dorferneuerung beantragt und bewilligt bekommen.
In diesem Zuge werden Grundstücksbesitzer zwar über das Amt für ländliche Entwicklung  zu ihren Immobilien beraten und für eine ortsangemessene Gestaltung gefördert. Dies erfolgt jedoch nur auf Anfrage der privaten Eigentümer, die Kommune kann hier nicht steuernd eingreifen.

Des Weiteren sind immer mehr Leerstände, vor allem landwirtschaftlicher Gebäude entlang der Hauptstraßen zu verzeichnen, so dass ein Verkauf oder Abriss in der nächsten Zeit anstehen könnte.
Um das Ortsbild in seinem Charakter erhalten zu können, ist eine Bauleitplanung erforderlich.

Daher die Erwägung zum Beschluss der Aufstellung eines innerörtlichen Bebauungsplanes, um folgende Gesichtspunkte zu bewerten und eingrenzen zu können:

  • Ermitteln ortsbildprägender örtlicher Strukturen
  • Bildung von Baufenstern mit Festlegung zu gestalterischen Elementen
    • Einfriedungen
    • Vorgärten / Masse der Begrünungen –Art der Anpflanzungen
    • Dachformen
    • Stellplatzsituationen
    • Gestaltung von Garagen und Nebengebäuden
  • Erforderliche zukünftige Allgemeinflächen

Ziel des Tagesordnungspunktes ist die Ermittlung weiteren zu regelnden Bedarfs.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende berichtet über die bestehende Ortsgestaltungssatzung. Um das Ortsbild bewahren zu können, ist eine Bauleitplanung erforderlich.

Das Gremium nennt einige anschauliche Beispiele anderer Gemeinden.
Die Vorsitzende zeigt Bebauungspläne der Gemeinden Rammingen und Niederraunau.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat sich bei weiteren Gemeinden informiert.

Nach weiterer Beratung schlägt 1. Bürgermeisterin Thümmel vor, auf längere Sicht mehrere Bebauungspläne aufzustellen. Relevant sind vor allem die Hauptstraßen (Verbindungsstraßen) für das Ortsbild.
Es könnte im ersten Schritt ein Bebauungsplan entlang der Schwabmünchner Straße (Einmündung Mindelheimer Straße bis Ortsende) und entlang der Hauptstraße bis Beginn der Augsburger Straße aufgestellt werden.  

Es werden Details erörtert. Die Vorgärten sollen erhalten werden. Einfriedungen bis max. 1,30 m sollen zulässig sein und ein Satteldach und eine giebelständige Bauweise soll bevorzugt werden, sowie eine nicht zu dichte Bebauung und geregelte Nebengebäude.
Ein Schwäbischer Ortscharakter soll erhalten bleiben.

Die Vorsitzende fasst zusammen: 
Die Nebengebäude (Garagen) sind mit einzubeziehen, offene Bebauung 0,4 – 0,6 GFZ, Giebelstände, Dachform (Satteldach mit gewisser Neigung), Wandhöhen, Vorgärten und Einfriedungen, Stellplätze (müssen auf eigenem Grund nachgewiesen werden, z.B. ab 60 qm – 2 Stellplätze), Nebengebäude sollen definiert werden und die Platzierung muss geregelt werden, Baugrenze festlegen.

Weiter wird vorgebracht, dass Dorfoasen (z.B. Spielplätze, Treffpunkte, Begegnungsmöglichkeiten) eingeplant werden sollen und es sollen Fußwege und kleinere Plätze mit Sitzbänken vorgesehen werden. Die Vorsitzende verweist hierbei auf die Einbeziehung der ALE Krumbach (Dorferneuerung).

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB für den wie folgt abzugrenzenden Innerortsbereich von Mittelneufnach-Ort:

Entlang der Schwabmünchner Straße und weiter entlang der Hauptstraße von der Mindelheimer Straße bis Beginn der Augsburger Straße.

Folgende Punkte sind aus Sicht des Gemeinderates wichtig und müssen hierbei berücksichtigt und festgelegt werden:
  • Erhalt des ländlichen Erscheinungsbildes und des schwäbischen Baustils
  • Berücksichtigung der Leerstände und ihrer Reaktivierung
  • Strukturierung der Nutzen (Handwerk-Wohnen-Allgemeinflächen-Energiezentralen….)
  • Offene Bebauung, Maß der Bebauung mit einer Dichte von ca. 0,4 – 0,6
  • eher Giebelständige Bauweise
  • Satteldächer mit großer Neigung
  • Maximale Wandhöhen
  • Fassadenmaterialien (keine Holzblockhäuser etc.)
  • Nebengebäude (Platzierung und Gestaltung: eher im rückwärtigen Bereich, Satteldächer etc.)
  • Stellplatzregelung
  • Fußwegerschließung und „Verweiloasen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 10:06 Uhr