Die Vorsitzende berichtet über die bestehende Ortsgestaltungssatzung. Um das Ortsbild bewahren zu können, ist eine Bauleitplanung erforderlich.
Das Gremium nennt einige anschauliche Beispiele anderer Gemeinden.
Die Vorsitzende zeigt Bebauungspläne der Gemeinden Rammingen und Niederraunau.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat sich bei weiteren Gemeinden informiert.
Nach weiterer Beratung schlägt 1. Bürgermeisterin Thümmel vor, auf längere Sicht mehrere Bebauungspläne aufzustellen. Relevant sind vor allem die Hauptstraßen (Verbindungsstraßen) für das Ortsbild.
Es könnte im ersten Schritt ein Bebauungsplan entlang der Schwabmünchner Straße (Einmündung Mindelheimer Straße bis Ortsende) und entlang der Hauptstraße bis Beginn der Augsburger Straße aufgestellt werden.
Es werden Details erörtert. Die Vorgärten sollen erhalten werden. Einfriedungen bis max. 1,30 m sollen zulässig sein und ein Satteldach und eine giebelständige Bauweise soll bevorzugt werden, sowie eine nicht zu dichte Bebauung und geregelte Nebengebäude.
Ein Schwäbischer Ortscharakter soll erhalten bleiben.
Die Vorsitzende fasst zusammen:
Die Nebengebäude (Garagen) sind mit einzubeziehen, offene Bebauung 0,4 – 0,6 GFZ, Giebelstände, Dachform (Satteldach mit gewisser Neigung), Wandhöhen, Vorgärten und Einfriedungen, Stellplätze (müssen auf eigenem Grund nachgewiesen werden, z.B. ab 60 qm – 2 Stellplätze), Nebengebäude sollen definiert werden und die Platzierung muss geregelt werden, Baugrenze festlegen.
Weiter wird vorgebracht, dass Dorfoasen (z.B. Spielplätze, Treffpunkte, Begegnungsmöglichkeiten) eingeplant werden sollen und es sollen Fußwege und kleinere Plätze mit Sitzbänken vorgesehen werden. Die Vorsitzende verweist hierbei auf die Einbeziehung der ALE Krumbach (Dorferneuerung).