Nachtragshaushaltsplan 2021 - Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 22.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Wie im Bürgermeisterausschuss besprochen, erfolgt hiermit die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021. Folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung sind enthalten:

  • Änderung des Stellenplans: Aufnahme einer weiteren Bauhofarbeiterstelle in Vergütungsgruppe 6.
  • Weitere Änderungen sind im Verwaltungshaushalt nicht enthalten. Auch die Ansätze für Personalkosten Bauhof müssen nicht geändert werden (zeitweiser Wegfall der Lohnfortzahlung bei zwei Mitarbeitern).
  • HHST 0600.9350, Geräte VG: Erhöhung des Ansatzes von 100.000,00 € auf 140.000,00 € für EDV-Bedarf (neuer Server, neue Clients, neue Verkabelung).
  • HHST 0600.3620, Vermögensumlage Verwaltung zur Finanzierung: Erhöhung des Ansatzes von 100.000,00 € auf 140.000,00 €.
  • HHST 7711.9400, Bauhofhalle: Erhöhung des Ansatzes von 5.000,00 € auf 35.000,00 € (Nachfinanzierungsbedarf, in 2021 sind bereits ausgegeben: 30.501,00 €).
  • HHST 7711.3620, Vermögensumlage Bauhof zur Finanzierung: Erhöhung des Ansatzes von 80.000 € auf 110.000 €.
  • Insgesamt erhöht sich damit die Vermögensumlage von 180.000,00 € auf 250.000,00 €, pro Kopf von 28,257 € auf 39,246 €.
  • Als Einwohnerstichtag wird weiterhin der 31.12.2019 zugrunde gelegt.

Diskussionsverlauf

Die eben gelegte Jahresrechnung 2020 ergab einen Sollüberschuss von 87.484,40 €, so dass die Mehrausgaben im Bereich EDV und Bauhofhalle ohne Nachtragshaushalt und zusätzliche Vermögensumlagen, sondern aus Mitteln der VG getätigt werden können. Ein Nachtragshaushaltsplan ist daher nicht erforderlich. Vielmehr genügt es, die erforderlichen Mehrausgaben zu genehmigen.

VG-Rat Gumpinger spricht sich für eine bessere Vorabinformation bei wichtigen Fragen an die Mitglieder der Gemeinderäte und der VG-Versammlung aus. Zur Frage eines möglichen Weisungsrechts der Gemeinderäte an ihre VG-Räte bezüglich deren Abstimmungsverhaltens soll gesondert informiert werden.

Beschluss

Folgende Mehrausgaben werden  im Haushaltsjahr 2021 genehmigt: 40.000,00 € bei Haushaltsstelle 0600.9350 (Geräte VG, EDV) und 30.000,00 € bei Bauhofhalle (7711.9400). Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei  Haushaltsstelle 9100.3100 (Sollüberschuss Vorjahr).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.07.2021 13:21 Uhr