Erlass einer Satzung zum Abstandsflächenrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags und Bayerischen Städtetage vom 08.12.2020 gilt ab 01.02.2021 eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit durch eine Satzung zum Abstandsflächenrecht die bisherige Regelung weitestgehend beizubehalten. Die Satzung soll zeitgleich mit der Regelung in der BayBO am 01.02.2021 in Kraft treten.

Das Schreiben des BayGT und die Satzung wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2021 08:55 Uhr