Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 "Westlich der Kapellenstraße II", Habertsweiler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Herr Eugen und Frau Monika Riedler erläutern die Pläne.

Ursprünglich war für den Bereich „Westlich der Kapellenstraße II“, Habertsweiler die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung forderte das Landratsamt die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Westlich der Kapellenstraße II“ Habertsweiler umfasst eine Teilfläche der Fl.-Nr. 242, eine Teilfläche der Fl.-Nr. 261/5, 261/6, 261/7, 261/8, 261/9, 261/10, 261/11 und 261/15  Gemarkung Habertsweiler. Hier soll Wohnbebauung ermöglicht werden. Außerdem soll der Ausgleich auf dieser Fläche erfolgen. Parallel wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18 „Westlich der Kapellenstraße II“, Habertsweiler. Er billigt die Planunterlagen der Konstruktionsgruppe Bauen vom 09.02.2021. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen. Parallel wird das Verfahren die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2021 12:51 Uhr