Antrag auf Befreiung vom Schallschutzgutachten für das BV Errichtung einer temporären Lagerhalle, Fl.-Nr. 1220/12, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf Befreiung vom Schallschutzgutachten für das Bauvorhaben „Errichtung einer temporären Lagerhalle“

Fl.-Nr.:        1220/12, Gemarkung Langenneufnach

Der Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes wurde auf der Gemeinderatssitzung vom
09.03.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Zuge dieses Bauvorhabens wird nun die Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgut-
achten beantragt.
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen für die Flurnummer
1220/12 sowie die südlich angrenzende Flurnummer 1220/18 die ausgefüllten Formulare zum
„Fragebogen Lärm“ bei.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht
II“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Gem. den textlichen Festsetzungen unter Nr. 12 – Immissionsschutz ist beim
Genehmigungsantrag  anhand schalltechnischer Gutachten von jedem anzusiedelnden Betrieb
bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand eines Gutachtens
nachzuweisen, dass die festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen
Schallleistungspegel nicht überschritten sind.

Es wird die Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgutachten beantragt.

Begründung:
Fl.-Nr. 1220/12 betreffend:
Der Fahrverkehr auf die verbleibenden Stellplätze ist unverändert. Da im geplanten temporären
Lagerzelt nur selten benötigte Produktionsmittel ausgelagert werden, sind die Fahrbewegungen
unbedeutend.

Fl.-Nr. 1220/18 betreffend:
Der zusätzliche Fahrverkehr wird ausgeglichen durch anzahlgleiche Fahrbewegungen auf Fl.-Nr.
1220/12. Da es sich um einen Mitarbeiter-PKW-Parkplatz handelt, beschränkt sich der Fahrverkehr
Ausschließlich auf Ankunft um 06.30 Uhr und Abfahrt um 15.30 Uhr von Betriebsangehörigen
während der Tageszeit, entspricht der Produktionsbetriebszeit.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgutachten das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.05.2021 13:01 Uhr