Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 13 "Westlich der Rathausstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt 1. Bürgermeister Gerald Eichinger Herrn Eugen Riedler vom Planungsbüro Riedler in Langenneufnach. Westlich der Rathausstraße soll in 2. Reihe Wohnbebauung ermöglicht werden. Hierfür ist laut Kreisbaumeister eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erforderlich. 

Der Vorsitzende überträgt das Wort an Herrn Riedler. Die Planungsvarianten werden durch Herrn Riedler erläutert. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt nach den städtebaulichen Vorschriften über die Rathausstraße. Die Entwässerung hingegen erfolgt nicht über die Rathausstraße sondern über den Kanal im Westen. 

Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Einsicht vorgelegt. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium werden Bedenken hinsichtlich der beengten Zufahrt in der Rathausstraße geäußert. Zudem sollte gesichert sein, dass bei Veranstaltungen auf dem anliegenden Festplatz keine Einschränkungen vom Immissionsschutz gefordert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 13 „Westlich der Rathausstraße“. Er billigt die Planunterlagen des Büro,s Riedler Langenneufnach vom 14.09.2021. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich für die Erläuterungen und verabschiedet Herrn Riedler um 20.30 Uhr.

Datenstand vom 29.09.2021 10:59 Uhr