Kommunale Wärmenetze - Präsentation von Fr. Johanna Rügamer/LRA


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass im Hinblick auf die Erschließung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Wärmeerzeugung über die Einrichtung eines Nahwärmenetzes möglich wäre. Verschiedene Energiebetreiber bieten verschiedene Formen von Energiegewinnung an. Damit die Gemeinde neutral entscheiden kann, wurde Frau Johanna Rügamer vom Landratsamt Augsburg, Fachbereich Energieberatung eingeladen. 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Rügamer vom Landratsamt und erteilt ihr das Wort. 
Frau Rügamer präsentiert ihren Sachvortrag zum Thema „Kommunale Wärmenetze“. Sie erläutert die verschiedenen Wärmenetze, u. a. Holzhackschnitzel, Heizkraft und Wärmespeicher. Effizient, resscourcenschonend und kostenstabil sind die nennenswerten Vorteile eines Nahwärmenetzes. Die erforderliche Energie kann neben erneuerbaren Energiequellen auch aus Abwärme, Grundwasser, Umweltwärme und Biogas gewonnen werden. Eine zusätzliche Solarthermieanlage ist empfehlenswert um die Energieversorgung zu gewährleisten. 
Frau Rügamer zeigt Beispiele von Kommunen aus der Region, welche bereits ein Nahwärmenetz mit diesen Energiequellen betreiben. Kommunale Wärmenetze werden mit 60 % Förderzuschuss durch den Bund unterstützt. 

Die nächsten Schritte zu einem Nahwärmekonzept ist eine gezielte Beratung durch verschiedene Energiebetreiber. In diesem Zusammenhang erfolgt die Ausarbeitung eines Energienutzungsplanes bzw. eines Energiekonzeptes. Die Beteiligung bzw. Anschluss an ein Nahwärmekonzept müsste bei den Grundstückseigentümern abgefragt werden. Danach könnte eine Energiegenossenschaft gegründet werden. 

   

Diskussionsverlauf

Frau Rügamer erörtert in der Beratung die noch offenen Fragen des Gremiums. Die Wartungskosten trägt der Wärmenetzbetreiber und nicht der Hausbesitzer. Damit ständig Energie geliefert werden kann und es zu keinem Ausfall kommt, werden die Anlagen zweigleisig betrieben, d. h. eine zweite Energiequelle ist vorrätig. Die Energiepreise sind unabhängig von den marktüblichen Energiepreisen. Die Vereinbarung im Kaufvertrag zu einem Anschlusszwang der Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich möglich.

Eine Entscheidung hinsichtlich eines kommunalen Wärmenetzes ist nicht dringlich. Der Vorsitzende schlägt vor, sich von einigen Netzbetreibern Vorschläge für ein Nahwärmenetz einzuholen. Diese werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. 

Datenstand vom 16.12.2021 09:43 Uhr