Errichtung eines Wohngebäudes mit 5 Einheiten und Stellplätzen, Fl.-Nr. 1372/2, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Wohngebäudes mit 5 Einheiten und Stellplätzen
Fl.-Nr.: 1372/2, Gemarkung Langenneufnach
Im Flächennutzungsplan ist das mit einem Einfamilienhaus (Altbestand) bebaute Flurstück innerhalb einer Wohnbaufläche ausgewiesen.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde vom Antragsteller bereits die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung von drei Reihenhäusern angefragt und in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 31.08.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Entlang der Nordgrenze des Grundstückes verläuft ein offener Graben, der in das östlich angrenzende Sonderbauwerk mündet und der in seiner Funktionstüchtigkeit uneingeschränkt zu erhalten ist.
Der nun vorliegende Bauantrag sieht auf der westlichen Teilfläche des Flurstücks die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in II+D-Bauweise mit Satteldach vor. Zusätzlich zu den beiden hier ausgewiesenen Stellplätzen sollen östlich des Altbestandes sechs weitere Kfz-Stellplätze errichtet werden.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird die Zuständigkeit der Instandhaltung des Entwässerungsgrabens, welche nach wie vor bei der Gemeinde liegt, erörtert.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Entlang der Nordgrenze des Flurstücks verläuft ein offener Entwässerungsgraben. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 12.01.2022 09:54 Uhr