EDEKA-Markt - Gefahrenstelle in der Zufahrt
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 14.12.2021 | ö | 11.3 |
Sachverhalt
Im Gremium wird erneut auf die Gefahrenstelle in der Zufahrt zum EDEKA-Markt hingewiesen. Eine Beseitigung ist erst möglich, wenn die Gemeinde Baulastträger der Zufahrtsstraße ist, d. h. der Nachweis für die Genehmigung der Straße muss durch die Baufirma dem Staatlichen Straßenbauamt vorgelegt werden, erklärt der Vorsitzende. Die ausführende Firma wurde bereits mehrmals zur Vorlage der Genehmigung ermahnt.
Datenstand vom 12.01.2022 09:54 Uhr