Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für Kfz-Teilehandel, Lager und Reparaturen, Fl.-Nr. 880/22, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für Kfz-Teilehandel, Lager und Reparaturen

Fl.-Nr.:        880/22, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Schelmenlohe“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Innerhalb des Gebäudes ist sowohl eine gewerbliche Nutzung (ca. 53,3 % der Nutzfläche) als auch
die private Nutzung als Betriebsleiterwohnung (ca. 46,7 % der Nutzfläche) vorgesehen.
Auf dem Grundstück sind insgesamt sechs Stellplätze ausgewiesen.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde dem Bauvorhaben in der Gemeinderatssitzung
vom 20.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Für die vorliegende Planung wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes beantragt:

  1. Befreiung: Farbe der Dacheindeckung – Verwendung schwarzer Tonziegel

Gem. § 5, Abs. 1 Nr. 1.3 hat die Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen in den
Farben rot bis rotbraun zu erfolgen.

Begründung:
Aufgrund des Farbkonzeptes und der umliegenden Gebäude, die auch eine schwarze Dacheindeckung aufweisen, wird eine schwarze Dacheindeckung bevorzugt.


  1. Befreiung:  Immissionsschutz – Vorlage eines schallschutztechnischen Gutachtens

Gem. § 6 sind in den Gewerbegebieten (hier: GE III) nur solche Betriebe und Aktivitäten zulässig, deren immissionswirksames, flächenhaftes Emissionsverhalten die flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschreiten. Für den maßgeblichen Bereich sind folgende Werte einzuhalten: tagsüber 63 dB(A), nachts 48 dB(A).

Von der Festsetzung, dass anhand schalltechnischer Gutachten beim Genehmigungsantrag nachzuweisen ist, dass die festgelegten Schallleistungspegel nicht überschritten sind, wird eine Befreiung beantragt.

Begründung:
Aufgrund der regelmäßigen Schallleistungspegel durch den Betrieb laut beiliegendem Lärm-Fragebogen bezüglich des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“, Seite 5 – Immissionsschutz, werden die festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel dauerhaft eingehalten.

Hinweis der Verwaltung:
Innerhalb des Baugebietes wurden bereits mehrere Befreiungen von der Vorlage schallschutztechnischer Gutachten erteilt (z.B. Fl.-Nr. 880/18; Fl.-Nr. 880/20).

 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter Punkt 1 + 2 beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.06.2021 09:23 Uhr