Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage-Stellungnahme zur Umplanung, Fl.-Nr. 902/22, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 10.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 902/22, Gemarkung Mickhausen
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Schmiedehiele in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.
Für die Bebauung des Grundstücks wurde bereits eine Ursprungsplanung vorgelegt und dem Bauvorhaben mit den damals beantragten Befreiungen in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt (s. Protokoll v. 10.12.2018).
Von der Bauherrin wurden mit Schreiben vom 26.04.2021 letztmals geänderte Unterlagen/Angaben zum Bauvorhaben beim LRA eingereicht.
Das Landratsamt bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde dem geänderten Vorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Vergleich zu den ursprünglich eingereichten Planunterlagen 2018 wurden zwischenzeitlich u.a. folgende relevante Änderungen darin vorgenommen:
- Das Wohnhaus wird nun kleiner dimensioniert mit 8,5 m x 11,0 m statt ursprünglich
13,25 m x 10,0 m
- An der Südseite des Wohnhauses entfällt nun der Zwerchgiebel und der Balkon in diesem
Bereich
- Die Doppelgarage wird nun in der westlichen Hälfte unterkellert, dafür entfällt die Terrassenunterkellerung am südwestlichen Hauseck
- Die Doppelgarage wird mit nun 7,99 m x 6,92 m etwas kleiner dimensioniert
- Der Durchbruch zwischen Wohnhaus und OG Garage entfällt, da dies so vom Brandschutz
als Grenzanbau nicht zulässig ist.
Es werden Auszüge aus dem neuen Eingabeplan und dem bereits eingereichten Plan eingesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem geänderten Bauvorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.06.2021 09:23 Uhr