Neuerlass der Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist nach Beratung für eine Aufnahme einer Hundesteuer für Kampfhunde. 
Aus dem Gremium wird eine Hundesteuer für einen Kampfhund in Höhe von 500,00 € und für den zweiten Kampfhund in Höhe von 1.000,00 € vorgeschlagen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 10.05.2021 mit der Aufnahme von Steuersätzen für einen Kampfhund in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgende Höhe in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz für einen Kampfhund:

Für jeden Kampfhund                       500,00 €
Für den zweiten Kampfhund          1.000,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund      1.500,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:23 Uhr