Bauvorhaben: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum BV Anbau einer Lagerhalle und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation
Fl.-Nrn.: 880/4 + Tfl. 880/8, Gemarkung Mickhausen
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8
„Schelmenlohe“ innerhalb eines Gewerbegebietes und wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung
vom 07.06.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde erteilt.
Seitens des Landratsamtes wurde nach Vorlage der Antragsunterlagen auf folgende
noch zu beantragende Abweichung hingewiesen:
Beantragte Befreiung:
Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 6,5 m auf 9,22 m
Festsetzung
Gem. der Satzung darf die Wandhöhe, Schnittkante zwischen dem aufgehenden Mauerwerk und
der Außenfläche der Dachhaut, höchstens 6,50 m über der fertigen Erdgeschossfußbodenhöhe
liegen.
Ausnahmsweise darf dieser Wert überschritten werden, wenn die Produktionsabläufe dies
erfordern und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes nicht beeinträchtigt
werden.
Begründung:
Die Produktionsabläufe erfordern ein Lichtraumprofil von mindestens 8,0 m.
Die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes wird nicht beeinträchtigt, da die Form
und Gestaltung der neuen Halle dem Bestand entspricht und sich alle Hallen durch die
Bogendächer harmonisch in die Landschaft einfügen.