Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Hallen und einer Doppelgarage - Hinweise zur Baugrenzenüberschreitung, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 26.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021 wurde für o.g. Bauvorhaben u.a. eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen im Zuge einer formlosen Bauvoranfrage gestellt.
Gem. Beschluss vom 05.07.2021 stellte der Gemeinderat dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht in Verbindung mit der Prüfung der massiven Überschreitung der Baugrenzen zu den benachbarten Grundstücken und deren erteilten Baugenehmigungen.
Im Baugebiet Schelmenlohe wurden bisher folgende Baugrenzenüberschreitungen genehmigt (s. Lageplan):
Überschreitung der Baugrenzen auf einer Fläche von 80 m²
Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,0 m
Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 2,155 m bis 2,675 m
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
Datenstand vom 14.09.2021 09:56 Uhr