Corona-Lüftung für Gruppenräume etc. im Bestandsgebäude Kindergarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Auftragsgemäß hat das IB Metz die Vorplanung für Lüftungsanlagen im Bestand neu durchgeführt, nachdem es wegen Corona seit Juni 2021 neue Förderkriterien für Kindergärten und Schulen gibt und auch eine anderweitige Kostenbeteiligung avisiert wurde.

Die folgenden Informationen stammen vom IB Metz:

Gemäß den aktuell bekannten Angaben (offizielle Zusage der Förderstelle erfolgt erst nach Antragstellung) wird der Einbau von stationären Lüftungsneuanlagen mit 80 % gefördert, wenn die Auflagen gemäß der aktuellen Corona-Förderrichtlinie (Stand 11.06.2021) erfüllt werden.

Die vom IB Metz in 2020 schon einmal vorgestellten Lüftungsanlagen erfüllten diese neuen Anforderungen nicht in vollem Umfang, weshalb jetzt eine Anpassung (Geräte-Leistungserhöhung von 2 x 850 m³/h auf 2 x 1.500 m³/h, zzgl. Vergrößerungen aller Anlagenkomponenten und Leitungen) erfolgen musste. Damit werden die aktuellen Corona-Förderkriterien vollumfänglich erfüllt.

Es wurden vier Varianten für unterschiedliche Zonen, die eine Lüftung erhalten könnten, technisch untersucht und vorgestellt:
  • Variante A        Lüftung für Gruppenräume 1+2 und Schlafraum
  • Variante B        wie A, zzgl. Wartebereich mit Flur
  • Variante C        wie B, zzgl. sonstige Räume (dezentrale Lösung)
  • Variante D        wie C, zzgl. sonstige Räume (zentrale Lösung)

Dabei galt es, nicht nur die Erstellungskosten für die Lüftungsanlagen und die damit verbundenen Baunebenkosten zu berücksichtigen, sondern auch die Folgekosten (z. B. jährliche Wartung), sowie das Raumkonzept mit Nutzflächen bzw. eventuelle Möblierungseinschränkungen und die Raumakustik. 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wurde vom Architekturbüro und 1. Bürgermeister Kujath die Variante D eindeutig als Beste beurteilt und für die weitere Projektbearbeitung freigegeben.

Die weitere Planung wurde vom IB Metz durchgeführt, wonach jetzt in den beiden Dachgeschossteilen jeweils ein zentrales Lüftungsgerät (Leistung ca. 1.500 m³/h) mit Zubehör installiert wird; die Steuerung erfolgt  für jeden Raum mit CO²-Fühler und einer Zonenregelung (siehe anhängendes Lüftungskonzept).

Beigefügt erhalten Sie zu dieser Lösung die von den Projektbeteiligten ermittelte Gesamt-Kosten-Schätzung (Bruttokosten), wonach sich gerundet ergibt:
  • Ko.-Gr. 340 Hochbau                         ca.   23.800,00 €                 AB H+T
  • Ko.-Gr. 430 Lüftung                         ca.   89.100,00 €         IB Metz
  • Ko.-Gr. 440 Elektro                         ca.   19.000,00 €                IB Saumweber
  • Ko.-Gr. 700 Honorare                         ca.   32.800,00 €         H+T/Metz/Saumweber
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Voraussichtliche Gesamtkosten                 ca. 164.700,00 €
  • 80% staatliche Förderung                 ca. 131.700,00 €
  • 10 % Kostenübernahme Kiga-Träger ca.   16.500,00 €                erwartet
  • 10 % Anteil Gemeinde Mickhausen         ca.    16.500,00 €                erwartet

Vom Fördermittelguide (Herr Jenner) wurde der Förderantrag bereits gestellt; dieser kann jederzeit zurückgezogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Variante D. Die Büros Metz, Saumweber und 
Hartmann + Thümmel werden beauftragt, die erforderlichen weiteren Planungen durchzuführen und anschließend die Vergabe vorzubereiten. Sollte sich im Rahmen der Planung herausstellen, dass die Baukosten wesentlich höher ausfallen, oder dass der Zuschuss und die Kostenbeteiligung des Kindergartenträgers nicht wie erwartet ausfallen, ist die Angelegenheit vor der Ausschreibung dem Gemeinderat nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2021 09:02 Uhr