Auftragsgemäß hat das IB Metz die Vorplanung für Lüftungsanlagen im Bestand neu durchgeführt, nachdem es wegen Corona seit Juni 2021 neue Förderkriterien für Kindergärten und Schulen gibt und auch eine anderweitige Kostenbeteiligung avisiert wurde.
Die folgenden Informationen stammen vom IB Metz:
Gemäß den aktuell bekannten Angaben (offizielle Zusage der Förderstelle erfolgt erst nach Antragstellung) wird der Einbau von stationären Lüftungsneuanlagen mit 80 % gefördert, wenn die Auflagen gemäß der aktuellen Corona-Förderrichtlinie (Stand 11.06.2021) erfüllt werden.
Die vom IB Metz in 2020 schon einmal vorgestellten Lüftungsanlagen erfüllten diese neuen Anforderungen nicht in vollem Umfang, weshalb jetzt eine Anpassung (Geräte-Leistungserhöhung von 2 x 850 m³/h auf 2 x 1.500 m³/h, zzgl. Vergrößerungen aller Anlagenkomponenten und Leitungen) erfolgen musste. Damit werden die aktuellen Corona-Förderkriterien vollumfänglich erfüllt.
Es wurden vier Varianten für unterschiedliche Zonen, die eine Lüftung erhalten könnten, technisch untersucht und vorgestellt:
- Variante A Lüftung für Gruppenräume 1+2 und Schlafraum
- Variante B wie A, zzgl. Wartebereich mit Flur
- Variante C wie B, zzgl. sonstige Räume (dezentrale Lösung)
- Variante D wie C, zzgl. sonstige Räume (zentrale Lösung)
Dabei galt es, nicht nur die Erstellungskosten für die Lüftungsanlagen und die damit verbundenen Baunebenkosten zu berücksichtigen, sondern auch die Folgekosten (z. B. jährliche Wartung), sowie das Raumkonzept mit Nutzflächen bzw. eventuelle Möblierungseinschränkungen und die Raumakustik.
Unter Berücksichtigung aller Faktoren wurde vom Architekturbüro und 1. Bürgermeister Kujath die Variante D eindeutig als Beste beurteilt und für die weitere Projektbearbeitung freigegeben.
Die weitere Planung wurde vom IB Metz durchgeführt, wonach jetzt in den beiden Dachgeschossteilen jeweils ein zentrales Lüftungsgerät (Leistung ca. 1.500 m³/h) mit Zubehör installiert wird; die Steuerung erfolgt für jeden Raum mit CO²-Fühler und einer Zonenregelung (siehe anhängendes Lüftungskonzept).
Beigefügt erhalten Sie zu dieser Lösung die von den Projektbeteiligten ermittelte Gesamt-Kosten-Schätzung (Bruttokosten), wonach sich gerundet ergibt:
- Ko.-Gr. 340 Hochbau ca. 23.800,00 € AB H+T
- Ko.-Gr. 430 Lüftung ca. 89.100,00 € IB Metz
- Ko.-Gr. 440 Elektro ca. 19.000,00 € IB Saumweber
- Ko.-Gr. 700 Honorare ca. 32.800,00 € H+T/Metz/Saumweber
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Voraussichtliche Gesamtkosten ca. 164.700,00 €
- 80% staatliche Förderung ca. 131.700,00 €
- 10 % Kostenübernahme Kiga-Träger ca. 16.500,00 € erwartet
- 10 % Anteil Gemeinde Mickhausen ca. 16.500,00 € erwartet
Vom Fördermittelguide (Herr Jenner) wurde der Förderantrag bereits gestellt; dieser kann jederzeit zurückgezogen werden.