Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports, Fl.-Nr. 359, 360, 60/3, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.10.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports

Fl.-Nrn.:                        359, 360, 60/3, Gemarkung Mickhausen

Auf den Flurstücken ist die Errichtung von zwei unterschiedlichen, hintereinander angeordneten  Einfamilienhäusern geplant.
Das westlich positionierte „Haus 1“ soll zweigeschossig mit Satteldach (Dachneigung 30°, Dachgeschoss nicht ausgebaut) ausgeführt werden, „Haus 2“ soll in II+D-Bauweise (Dachneigung 38°, Dachgeschoss ausgebaut) errichtet werden.
Jedem Haus ist eine Garage sowie ein Carport zugeordnet.
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze soll die Erschließung des Hinterliegergrundstücks erfolgen.

Hinweis der Verwaltung: 
Vom Kreisbaumeister  liegt eine Stellungnahme zur Bebaubarkeit der Grundstücke vor.
Die Baugrenze wurde vom Kreisbaumeister in Anlehnung an den nördlichen und südlichen Baubestand mit deutlichem Abstand zur östlichen Erschließungsstraße eingetragen.
Das im Bauantrag als „Haus 2“ definierte Gebäude hält diese Baugrenze nicht ein.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben – Haus 1 – das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben – Haus 2 – das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 15.11.2021 11:04 Uhr