Kindergartengebühren - Erläuterung zur überörtlichen Rechnungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Das Thema Erhöhung der Kindergartengebühren wurde von der überörtlichen Rechnungsprüfung thematisiert. Auf Wunsch des Vorsitzenden ist eine kurze Erläuterung der Rechtslage angezeigt.

Für Kindergartenkinder gewährt der Freistaat einen Zuschuss von 100 € pro Kind und Monat nach dem BayKiBiG. Den Zuschuss trägt der Freistaat im Unterschied zum Hauptbetrag der Zuschüsse nach dem BayKiBiG allein (ohne Co-Finanzierung durch die Gemeinde).

Empfänger des Zuschusses ist der Kindergartenträger, die Gemeinde reicht das nur durch. Der Zuschuss wird unabhängig von der Höhe des Kindergartenbeitrags gewährt, Beispiele:

Kindergartengebühr 60 €, die Eltern zahlen nichts, der Freistaat seine 100 €
Kindergartengebühr 120 €, die Eltern zahlen 20 €, der Freistaat 100 €.

Der Vorschlag des Prüfers läuft darauf hinaus, eine Gebühr über 100 € festzulegen. Die Eltern würden mit einem überschaubaren Betrag an den Kosten beteiligt, was das Defizit des Trägers und damit den gemeindlichen Defizitzuschuss an den Träger reduziert.

Beispielrechnung 50 Kinder x 20 € x 12 Monate = 12.000 €. Damit würde sich der Defizitzuschuss um 9.600 € jährlich reduzieren bei sonst gleichen Bedingungen.

Dies dient der Information des Gemeinderats.

Datenstand vom 15.11.2021 11:04 Uhr