Haushaltsplan 2022 - nochmalige Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 08.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 11.10.2021 vorberaten. Die besprochenen Änderungen wurden aufgenommen. Weiterhin wurden aufgenommen:
  • Anpassung der VG-Umlagen Verwaltung und Bauhof gemäß Haushalt der VG (geringfügige Erhöhung) 9000.8330/8331, dito Anpassung der Vermögensumlage Bauhof der VG, 7711.9830
  • Zuschuss Hochbau Kindergarten: Der Zuschuss der Kirche dürfte bereits in 2021 anfallen (angekündigte Aufrechnung mit Defizitabrechnung 2019 und 2020, heute auf Sitzung), 4640.3610
  • Überschlag Ergebnis 2021, 9100.3100

Dank des Überschusses aus 2021 wird in 2022 nach dem derzeitigen Planungsstand (!) keine Darlehensaufnahme erforderlich sein. Dies wird durch die hohe Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2021 ermöglich.

Wie dem Gemeinderat im Rahmen der Vorberatung geschildert, wird diese Gewerbesteuereinnahme jedoch starke Auswirkungen auf Schlüsselzuweisung und Kreisumlage insbesondere im Jahr 2023 haben. Dies bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt in 2023 einer hohen Zuführung vom Vermögenshaushalt bedarf (948.500 €). Der Vermögenshaushalt in 2023 ist in Folge durch eine hohe Kreditaufnahme auszugleichen (1.060.000 €). Eine solche Kreditaufnahme wird nur zum allergeringsten Teil genehmigungsfähig sein.

Deswegen und wegen der ggf. noch aufzunehmenden Ansätze für Erschließung und Kanalbau BG Münster samt Grundstücksverkäufen findet eine nochmalige Vorberatung statt.

Diskussionsverlauf

Es werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Die folgenden Ansätze in 2023 werden ein Jahr in die Zukunft verschoben:
    HHST 6900.9500, Wasserrückhaltung 150.000 €
    HHST 7600.9400, Hochbau Schloss 300.000 €
  • Für Erschließung und Kanalbau Baugebiet Münster werden jeweils 600.000 € angesetzt, jeweils zur Hälfte in 2022 und 2023. Die Grundstücksverkäufe von ca. 1.600.000 € werden in 2023 angesetzt.

Dies bedeutet einen Darlehensbedarf von 600.000 € in 2022 und einen Planausgleich in 2023 ohne Kreditermächtigung.

Datenstand vom 23.11.2021 09:52 Uhr