Bauvorhaben: formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude
Fl.-Nr.: 25/29, Gemarkung Mickhausen
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Südlich
der Waldberger Straße“ in einem ausgewiesenen „Allgemeinen Wohngebiet“.
Nach Abbruch der Garage an der Westseite des zweigeschossigen Bestandsgebäudes soll hier
ein zweigeschossiger Anbau (Grundfläche ca. 50qm) mit zwei zusätzlichen kleinen Wohnungen
(Wohnfläche je ca. 40 qm) errichtet werden, womit dann auf dem Grundstück insgesamt fünf
Wohneinheiten vorhanden wären.
Die beiden bestehenden Fertiggaragen an der Ostseite des Flurstücks sollen durch sechs
Stellplätze ersetzt werden; nördlich des Anbaus werden noch zwei weitere Stellplätze
ausgewiesen.
Zur Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob
für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden
können:
- Grundflächenzahl – GRZ
Gem. Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,26 festgesetzt.
Die angegebene GRZ darf gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO bis zu 50 Prozent überschritten werden.
Die GRZ im Bestand beträgt 0,46 – durch die Neuplanung mit Anbau erhöht sich die GRZ auf 0,575
- Geschossflächenzahl – GFZ
Gem. Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl von 0,45 zulässig.
Die GFZ im Bestand beträgt 0,69 – durch die Neuplanung mit Anbau ergibt sich eine GFZ von 0,84.
- Anzahl der Wohneinheiten
Gem. § 5 der Satzung sind höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.
Drei Wohneinheiten befinden sich im Bestandsgebäude, durch die Erweiterung (2 x 40 qm Wohnfläche) ergeben sich insgesamt fünf Wohneinheiten.