Formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude, Fl.-Nr. 25/29, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 08.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude

Fl.-Nr.:        25/29, Gemarkung Mickhausen


Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Südlich 
der Waldberger Straße“ in einem ausgewiesenen „Allgemeinen Wohngebiet“.
Nach Abbruch der Garage an der Westseite des zweigeschossigen Bestandsgebäudes soll hier 
ein zweigeschossiger Anbau (Grundfläche ca. 50qm) mit zwei zusätzlichen kleinen Wohnungen
(Wohnfläche je ca. 40 qm) errichtet werden, womit dann auf dem Grundstück insgesamt fünf 
Wohneinheiten vorhanden wären.

Die beiden bestehenden Fertiggaragen an der Ostseite des Flurstücks sollen durch sechs
Stellplätze ersetzt werden; nördlich des Anbaus werden noch zwei weitere Stellplätze
ausgewiesen.

Zur Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
erforderlich.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob
für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden
können:

  1. Grundflächenzahl – GRZ 
Gem. Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,26 festgesetzt.
Die angegebene GRZ darf gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO bis zu 50 Prozent überschritten werden.
Die GRZ im Bestand beträgt 0,46 – durch die Neuplanung mit Anbau erhöht sich die GRZ auf 0,575


  1. Geschossflächenzahl – GFZ
Gem. Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl von 0,45 zulässig.
Die GFZ im Bestand beträgt 0,69 – durch die Neuplanung mit Anbau ergibt sich eine GFZ von 0,84.

  1. Anzahl der Wohneinheiten
Gem. § 5 der Satzung sind höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.
Drei Wohneinheiten befinden sich im Bestandsgebäude, durch die Erweiterung (2 x 40 qm Wohnfläche) ergeben sich insgesamt fünf Wohneinheiten.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bissinger erklärt sich für persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil, Art. 49 GO.

Datenstand vom 23.11.2021 09:52 Uhr