Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Stützmauer, Fl.-Nr. 902/72, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 06.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer
Fl.-Nr.: 902/72, Gemarkung Mickhausen
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schmiedehiele“ innerhalb eines Dorfgebietes.
Das Baugrundstück liegt max. ca. 2,5 m oberhalb des westlich angrenzenden Flurstücks Fl.-Nr. 904/1; der Höhenunterschied wurde ursprünglich über einen gleichmäßig geneigten Hang abgefangen und entsprechend im damaligen Bauantrag aus dem Jahr 2016 zur Errichtung eines Einfamilienhauses dargestellt.
Zur Hangabfangung und besseren Nutzbarkeit des Grundstückes wurde vom jetzigen Eigentümer entlang der Westgrenze des Flurstücks und zur Südseite hin auslaufend eine Stützmauer aus Betonsteinen mit einer Höhe von ca. 2 m errichtet, das Gelände aufgefüllt und begradigt.
Für die Errichtung dieser Stützmauer wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Textliche Festsetzung:
Gem. § 13 Abs. 3 Nr. 3.2 der textlichen Festsetzungen sind Böschungen durch ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen ausschließlich unter Verwendung lebender Stoffe und Bauteile zu sichern.
Ersatzweise sind Mauern mit maximal 50 cm Höhe und einer Mauerabtreppung mit mindestens 1 m Abstand zueinander zulässig.
Begründung des Antragstellers:
siehe Begründung im Anhang
Diskussionsverlauf
Die Ratsmitglieder haben vor Beginn der Sitzung die Stützmauer bei einem Ortstermin besichtigt.
Es kommen keine weiteren Fragen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Errichtung der Stützmauer das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Datenstand vom 11.01.2022 09:16 Uhr