Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Auf Grund der Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) muss die Überschrift der Verordnung wie folgt lauten:

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) erlässt die Gemeinde Mittelneufnach
folgende Verordnung:“

Mit Schnellinformation vom 29.01.2021 wies der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass die Verordnung auf jeden Fall zu ändern ist, auch wenn bereits das aktuelle Muster des BayGT,s von 2017 verwendet wurde. Die Satzung vom 20.11.2017 entspricht diesem Muster.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird in diesem Zuge auf die in § 4 Reinigungspflicht hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 08:48 Uhr