Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 10.1

Sachverhalt

In einer Gemeinderatssitzung im letzten Jahr wurde die Möglichkeit der Abschaltung von der Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen angesprochen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende hat die LEW kontaktiert. Am 22.01.2021 hat per E-Mail die LEW dazu Stellung genommen. Die E-Mail wird verlesen.

Die LEW weist darauf hin, dass Mittelneufnach schon komplett auf LED umgestellt mit Ausnahme der 49 Seilleuchten und fünf Leuchten mit Halogenmetalldampflampe.
Aus Sicht der LEW ist eine komplette Abschaltung mittels Bewegungsmelder nur dann sinnvoll, wenn jede Leuchte auch mit Bewegungssensor ausgestattet ist. Vereinzelte Bewegungsmelder zum Beispiel bei Einfahrt in das Wohngebiet bringen den Nachteil hohen Comfortverlustes.

Der Wunsch nach einer kompletten oder teilweisen Abschaltung/Absenkung könnte mittels neuer Leuchte und Lichtersystem inklusive integrierten Bewegungsmelder verwirklicht werden. Der Mehrpreis für derartige Systeme liegt derzeit aber bei ca. 100,00 € - 150,00 € pro Leuchte. Dazu kämen noch die neue Leuchte für ca. 200,00 € + Montage.

Aufgrund des Mehrpreises rechnen sich Lichtersysteme nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit eher nicht.      

Datenstand vom 16.03.2021 08:48 Uhr