Aufhebung der Straßenwidmung der Ortsstraße "Zur Kläranlage" - Widmung der Erschließungsstraße "Zum Neufnachtal"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 15.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Mittelneufnach hat am 17.06.1998 die Widmung der Straße „Zur Kläranlage“ mit der Fl.Nr.1709/1 beschlossen.
Nach Erschließung des Gewerbegebietes „Nord“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2018 für diese Straße den Namen „Zum Neufnachtal“ beschlossen.
Außerdem hat sich die Flurnummer (neue Fl.-Nr. 2021 u. 2022/3) und die Länge der Straße geändert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Widmungsbeschluss vom 17.06.1998 aufzuheben und die Straße „Zum Neufnachtal“ – vorher „Zur Kläranlage“ neu zu widmen.


Widmung der Erschließungsstraße „Zum Neufnachtal“ Fl.-Nr. 2021 und 2022/3


Bezeichnung der Straße:        „Zum Neufnachtal“

Anfangspunkt:                        nord-westliche Ecke der Fl.-Nr. 1713 - Abzweig der Augsburger
                               Straße

Endpunkt:                        süd-östliche Ecke der Fl.-Nr. 2020

Fl.-Nr.:                                2021 und 2022/3

Gemarkung:                        Mittelneufnach

Länge:                                0,157 km

Baulastträger:                        Baulastträger gemäß Artikel 47 BayStrWG ist die Gemeinde

Beschluss 1

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt die Aufhebung der Widmung der Ortsstraße „Zur Kläranlage“ (Beschluss vom 17.06.1998).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Zum Neufnachtal“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2021 09:01 Uhr